Das Finanzamt ermittelt den Wert geerbter Immobilien grundsätzlich nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Seit 2009 gilt dabei das sogenannte Verkehrswertprinzip, das den gemeinen Wert der Immobilie zum Todestag des Erblassers bestimmt. Dieser Verkehrswert entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.
Für die Wertermittlung nutzt das Finanzamt standardisierte Verfahren wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Diese automatisierten Bewertungen basieren auf Bodenrichtwerten, Immobilienmarktdaten und pauschalen Annahmen über Baualter, Ausstattung und Zustand der Immobilie. Hierbei ist zu erwähnen, dass das FInanzamt so gut wie nie die Immobilie persönlich besichtigt.
Das Finanzamt verlangt ein professionelles Wertgutachten hauptsächlich in folgenden Situationen:
Bei außergewöhnlichen Immobilien: Wenn die Immobilie nicht in die Standardkategorien passt, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, ungewöhnlichen Architekturstilen oder speziellen Nutzungsarten wie Kirchen oder Industrieanlagen. Die automatisierten Bewertungsverfahren stoßen hier an ihre Grenzen.
Bei erheblichen Wertabweichungen: Wenn Ihre eigene Wertangabe deutlich von der Finanzverwaltungsberechnung abweicht, kann das Finanzamt ein Gutachten anfordern. Dies geschieht besonders häufig, wenn Sie einen niedrigeren Wert angeben und dadurch erhebliche Steuervorteile entstehen würden.
Bei komplexen Eigentumsverhältnissen: Erbengemeinschaften, Nießbrauchsrechte oder geteilte Eigentumsstrukturen können eine Gutachtenanforderung auslösen, da diese Faktoren die Wertermittlung erheblich verkomplizieren.
Bei hohen Immobilienwerten: Obwohl es keine feste Wertgrenze gibt, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Gutachtenanforderung bei wertvollen Immobilien deutlich an. Bei Objekten über 500.000 Euro prüft das Finanzamt häufiger die Plausibilität der eigenen Bewertung.
Verschiedene Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt ein externes Gutachten verlangt. Immobilien in besonderen Lagen, etwa in Hochwassergebieten oder mit außergewöhnlichen Grundstückszuschnitten, fallen oft aus dem Bewertungsraster heraus. Ebenso problematisch sind erhebliche bauliche Mängel oder umfangreiche Modernisierungen, die in den Standardverfahren nicht angemessen berücksichtigt werden können.
Auch die Marktsituation spielt eine Rolle: In Gebieten mit stark schwankenden Immobilienpreisen oder bei besonderen regionalen Entwicklungen kann das Finanzamt die Standardbewertung als unzureichend einstufen. Zusätzlich führen Unstimmigkeiten in den eingereichten Unterlagen oder fehlende Dokumente häufig zu Nachfragen und möglicherweise zu einer Gutachtenanforderung.
Sie haben das Recht, gegen die Bewertung des Finanzamts Einspruch einzulegen, wenn Sie diese für unzutreffend halten. In diesem Fall müssen Sie jedoch Ihre abweichende Werteinschätzung substantiiert begründen. Ein eigenes Wertgutachten kann dabei hilfreich sein, ist aber mit entsprechenden Kosten verbunden.
Wenn das Finanzamt ein Gutachten anfordert, können Sie in der Regel den Gutachter mitbestimmen oder zumindest Vorschläge einbringen. Achten Sie darauf, dass der beauftragte Sachverständige über entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen in der Immobilienbewertung verfügt, idealerweise mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Die Kosten für das vom Finanzamt angeforderte Gutachten trägt normalerweise die Behörde. Falls Sie jedoch selbst ein Gegengutachten in Auftrag geben möchten, müssen Sie diese Kosten selbst übernehmen.
Um optimal auf eine mögliche Gutachtenanforderung vorbereitet zu sein, sollten Sie alle relevanten Unterlagen zur Immobilie sorgfältig sammeln und ordnen. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Baupläne, Modernisierungsnachweise, Energieausweise und dokumentierte Mängel oder Besonderheiten.
Führen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme der Immobilie durch und dokumentieren Sie deren aktuellen Zustand mit aussagekräftigen Fotografien. Informieren Sie sich über die lokalen Immobilienpreise, um eine realistische Werteinschätzung zu entwickeln. Diese Vorbereitung hilft Ihnen nicht nur bei einer eventuellen Gutachteranforderung, sondern auch bei der Entscheidung über den weiteren Umgang mit der geerbten Immobilie.
Das Finanzamt fordert nicht routinemäßig externe Gutachten für geerbte Immobilien an, sondern nur in spezifischen Situationen, in denen die Standardbewertungsverfahren an ihre Grenzen stoßen. Als Erbe sollten Sie sich frühzeitig über den Wert Ihrer Immobilie informieren und alle relevanten Unterlagen zusammenstellen. Somit schützen Sie sich auch vor zu hohen Wertberechnungen durch das Finanzamt.
Falls Sie unsicher über die Bewertung sind oder eine außergewöhnliche Immobilie geerbt haben, kann es sinnvoll sein, bereits im Vorfeld ein professionelles Gutachten einzuholen. Dies verschafft Ihnen Planungssicherheit und kann bei späteren Diskussionen mit dem Finanzamt hilfreich sein. Denken Sie daran, dass eine korrekte Bewertung nicht nur für die Erbschaftssteuer relevant ist, sondern auch für Ihre weiteren Entscheidungen bezüglich der Immobilie von großer Bedeutung ist.
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